Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten
"Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden" (Richard Schröder)
Partizipation bedeutet, dass die Kinder von uns Erwachsenen begleitet werden:
Wir geben ihnen den Zugang zu Informationen oder ermöglichen ihnen Erfahrungen, die dann zu einer wirklichen Entscheidung führen können.
Partizipation erfordert einen gleichberechtigten Umgang, keine Dominanz der Erwachsenen:
Wir unterstützen die Kinder dabei, eine Gesprächs- und Streitkultur zu entwickeln. Es muss gewährleistet sein, dass alle im Gespräch gleichberechtigt sind.
Partizipation darf nicht folgenlos sein:
Getroffenen Entscheidungen haben eine hohe Verbindlichkeit.
Partizipation ist zielgruppenorientiert:
Nicht alle Kinder sind gleich, verschiedene Altersgruppen haben verschiedene Thematiken und Fähigkeiten.
Partizipation ist lebensweltorientiert:
Die Thematik muss die Kinder etwas angehen, für sie nachvollziehbar sein.
Partizipation ist Bestandteil der Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern und findet bei uns im alltäglichen Umgang statt .
Wo findet konkret bei uns Partizipation statt?
- Spiel- und Gebrauchsmaterialien sind den Kinder frei zugänglich.
- Die Kinder können andere Räume im Haus auch ohne die Begleitung Erwachsener nutzen und Besuche in den anderen Gruppen machen.
- Sie können im Freispiel das Außengelände nutzen.
- Über Regeln wird diskutiert, neue gemeinsam aufgestellt.
- In Gesprächskreisen werden wichtige Dinge, wie z. B. Konflikte, Schwierigkeiten, neue Themen die die Kinder interessieren, Fragen usw. besprochen, diskutiert und Lösungen gefunden.
- Anbieten von Alternativen, z. B. „Soll ich dir helfen oder kannst du es alleine?“
Demokratie lernt man beim Tun
Auszug aus dem Kindergartengesetz:
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Auszug aus dem Bundeskinderschutzgesetz:
Alle Kinder haben grundsätzlich ein Beteiligungsrecht und ein Beschwerderecht in den Einrichtungen.
Die Möglichkeit, sich während des Tagesablauf im Kinderhaus zu beschweren, wird bei uns vor allem durch folgende Methoden umgesetzt:
- Wir haben grundsätzlich ein offenes Ohr für die persönlichen Belange des Kindes und nehmen die Beschwerden ernst.
- Auf Wunsch des Kindes oder bei entsprechenden Signalen des Kindes, bieten wir ein vertrauliches Einzelgespräch an.
- Wir besprechen Konflikte und suchen nach gemeinsamen Lösungen. Wir versuchen Konflikte auszutragen und nicht zu verdrängen, dabei lernen die Kinder Kompromisse einzugehen und Wege auszuhandeln.
- Gemeinsames aufstellen oder ändern von Regeln. Dieses verbildlichen wir im Gruppenraum.
Wir versuchen den Kindern immer wieder zu zeigen, dass ihre Meinungsäußerung oder Beschwerde etwas bewirken kann. Somit bestärken und ermutigen wir sie, von ihrem Beschwerderecht Gebrauch zu machen.
Was ein Kind lernt?
Ein Kind, das wir ermutigen, lernt Selbstvertrauen.
Ein Kind, dem wir mit Toleranz begegnen, lernt Offenheit.
Ein Kind, das Aufrichtigkeit erlebt, lernt Achtung.
Ein Kind, dem wir Zuneigung schenken, lernt Freundschaft.
Ein Kind, dem wir Geborgenheit geben, lernt Vertrauen.
Ein Kind, das geliebt und umarmt wird, lernt zu lieben und zu
umarmen und die Liebe dieser Welt zu empfangen.